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Freitag, 27. April 2012

Gericht entscheidet pro Sterbehilfe

Wie das Verwaltungsgericht Berlin jetzt entschieden hat, dürfen Ärzte todkranken Patienten unter bestimmten Umständen ein tödliches Medikament überlassen. Die Ärztekammer hatte dies verboten und war deshalb vom Sterbehilfeverein "Dignitate" verklagt worden.

Das Verwaltungsgericht gab dem Kläger insofern recht, dass es gegen die im Grundgesetz garantierte Gewissensfreiheit von Ärzten verstößt, ihnen prinzipiell Sterbehilfe in dieser Form zu verbieten. Allerdings betrifft diese gerichtliche Entscheidung nur Ärzte.

Organisierte Sterbehilfe, wie sie der klagende Verein "Dignitate" anbietet, kann durchaus von der Ärztekammer untersagt werden. Außerdem wurde bei der Veröffentlichung des Urteils nochmals betont, dass das aushändigen von tödlichen Medikamenten an gesunde Personen, oder an psychisch Kranke auch weiterhin verboten werden darf.

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